Behandlungspflege nach SGB V
Beinhaltet alle ärztlich verordneten Tätigkeiten im Rahmen der Behandlungspflege zur Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes bzw. zur Genesung des Pflegebedürftigen/Patienten. Auszugsweise sind dies Injektionen, Verbandswechsel, Wundversorgung, Katheterismus u.ä.
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